I.
Das leider verstümmelt auf uns gekommene, wenn nicht, kaum anzunehmen, unvollendet gebliebene Gedicht, in welchem Claudius Rutilius Namatianus seine Heimreise von Rom schildert, ist eines der letzten Zeugnisse der vor ihrem Verstummen, gleich dem Aufglimmen der erlöschenden Flamme noch einmal sich erhebenden Literatur der alten Welt. Jede Aeusserung einer Zeit, in welcher die Welt sich erneuerte, ist merkwürdig, zwiefach merkwürdig diese, weil die Persönlichkeit in ihr lebendig wird, weil sie zugleich ein Protest gegen zwei der größten Ereignisse, die Völkerwanderung und den Sieg der Christenthums. Diese Eigenschaft, vereint mit dem Umstande, dass die Dichtung lebendiger und anschaulicher als irgendein anderes Werk des classischen Alterthums die Oertlichkeiten eines bedeutenden Theils des italischen Küstenlandes schildert und manchen Blick in die Zusätnde von Land und Volk in der Epoche des sinkenden Reiches thun lässt, erklärt und rechtfertigt das Interesse, das dieselbe seit ihrer Wiederauffindung vor beinahe vier Jahrhunderten geweckt, den häufigen Gebrauch den man von ihr gemacht hat. Sie rechtfertigt zugleich den Wunsch, über Person und Verhältnisse des Dichters, wie über die politischen, religiösen, moralischen Zustände der Zeit, in der er schrieb, Auskunft zu erlangen, eine Auskunft, welche in ersterm Falle zumeist aus dem Werke selber zu schöpfen ist, das einen Namen, der sonst mit tausenden in Vergessenheit gerathen und kaum in irgendeiner amtlichen Urkunde erhalten sein würde, der Aufmerksamkeit der Nachwelt empfohlen hat.
Claudius Rutilius Namatianus stammte aus dem südlichen Gallien.1 Von Einigen wird Poitiers ihm zum Geburtsort gegeben, von Andern, wol mit grösserer Berechtigung. Toulouse. Sein Vater Claudius Lachanius war ein vornehmer Mann. Dass dessen Beziehungen zur Hauptstadt des Reiches alt und intim waren, scheint eine vom Sohne in seiner Dichtung gemachte Anspielung (B. I. V. 596) anzudeuten. Dass er die Provinz Tuscien verwaltete und einer Ehrenstatue auf dem Forum von Pisa würdig erachtet ward, berichtet uns derselbe (V. 575), und er ist ohne Zweifel identisch mit dem Claudius, welchen der Codex Theodosianus im J. 389 als Consular gedachter Provinz aufführt. Er war dann (V. 583) Reichsschatzmeister – comes sacrarum largitionum – und Quaestor oder Vorstand der kaiserlichen Kanzlei, welcher die Redaction der vom Reichsoberhaupte erlassenen Befehle oblag. Endlich verwaltete er die Praefectur. wie es scheint die städtische. Dass literarische Bildung ihm nicht fehlte, zeigt die Uebertragung des Quaestoramtes, wozu diese erforderlich war. Gleich dem Vater unseres Dichters, waren seine Verwandten angesehene Männer, während seine vornehmen Freunde zahlreich gewesen zu sein scheinen. Exuperantius, sein naher Stammesangehöriger, erwarb sich grosses Verdienst durch die verständige und beruhigende Verwaltung der aufständischen gallischen Provinz Armorica (V. 213). Ob er der aus Poitiers gebürtige Exuperantius war, der als Praefect des Praetoriums für Gallien im J. 424 in Arles den Tod fand, ist ungewiss. Palladius dessen Sohn verweilte (V. 208) als junger Mann zum Studium des Rechts in Rom, als Rutilius die Stadt verliess. Victorinus, von dessen Provinzialämtern und Auswanderung nach Tuscien der Dichter (V. 495) berichtet, stand schwerlich zu diesem in verwandtschaftlicher Beziehung. Collegen, Freunde, Bekannte treten mehrfach in der Dichtung auf. So Ceionius Rufius Volusianus (V. 168, 421), Proconsul von Africa dann Quaestor und Stadtpraefect, Caecina Decius Albinus (V. 466), des Dichters Nachfolger in der Praefectur, Decius des Lucillus Sohn (V. 599), Consular von Tuscien, der Trierer Protadius (V. 542), Stadtpraefect und Freund des Symmachus und anderer hochstehenden Männer, Messalla (V. 271), der demselben Kreise angehörte und schon im J. 396 Praefect des Praetoriums für Italien war. Man muss es dem Dichter schon nachsehen, wenn er sich auf Verwandte und Freunde etwas zugute thut.
Wo er von seinem Vater redet, bemerkt er, dass er ihm an Amtsehren nicht nachgestanden sei. Inderthat stieg er, nehmen wir das Consulat aus, zu höchsten Würden empor. Er war (V. 561) Magister officiorum, ein Amt, welches, nach Niebuhrs Bezeichnung,2 das auswärtige Ministerium, das Hofmarschall- und Ceremonienmeisteramt, die Postverwaltung und Direction der Gewehrfabriken und wer weiss was sonst umfasste. Wol mit Recht erkennt man ihn in dem im Codex Theodosianus für das J. 412 in dieser Würde vorkommenden Namatius. Zwei Jahre später muss er (J. 157, 423, 467) die städtische Praefectur verwaltet haben, ein Amt das er nicht ohne Miihe erlangt und auf welches er sich (V. 427) nochmals Aussicht gemacht zu haben scheint. Eine Aussicht, welche wol durch die verschärfte Reaction gegen den Polytheismus vereitelt ward, als dessen eifrigen und überzeugten, in den Anklagen gegen Christen und Juden bis zur Leidenschaft erregten Anhänger er sich wiederholt, selbst mit einer gewissen Ostentation bekennt. Im Herbste 416 verliess er das ihm zur andern Heimat gewordene Rom, um nach Gallien zurückzukehren.
Was Rutilius zu der Reise bewog, erklärt er im Eingange seines Gedichtes (V. 20). Es waren die kläglichen Zustände des von den germanischen Stämmen überfluteten, durch innere Zwistigkeiten und Aufstände zerrissenen Landes, es war das seinem Besitzthum drohende Verderben was ihn zurückrief. Die Occupation der Gallia narbonensis durch die aus Italien anlangenden Westgothen im J. 412, die fortwährenden Kämpfe bald im Einverständnisse mit Rom bald wider die Macht des Reiches, die im J. 414 bei dem Zuge der Gothen nach Spanien erfolgte Verheerung der südgallischen Städte hatten ein Elend erzeugt, welches eine gleichzeitige christliche Dichtung in Einem Verse veranschaulicht: Una fumavit Gallia tota rogo. Die Uebel, deren Zeuge Rutilius in Italien war, verschwanden fast im Vergleich mit denen, die seine Heimat erduldete: Gallien ertrug schon, was Rom und das Land auf der Südseite der Alpen einst zu ertragen haben sollten. Unser Dichter verliess Rom am 22. September 416. Der traurige Zustand, in welchen vier Jahre früher der Durchzug der Gothen das tuscische Küstenland versetzt hatte, bewog ihn die Seefahrt der Reise durch versumpfte brückenlose Ebenen und über unwegsame Gebirge vorzuziehen (V. 37). Im Hafen des Claudius und Trajan durch die Herbststürme festgehalten, konnte er erst nach fünfzehn Tagen (V. 205) die Fahrt beginnen. Der erste Tag führte ihn nach Centumcellae (V. 237), der zweite nach dem Herculeshafen am Argentarischen Vorgebirge (V. 293), der dritte nach der Mündung des Umbro (V. 337), der vierte, an welchem er bei Falesia ans Land stieg (V. 371), nach dem Hafen von Populonia (V. 401). Am fünften Tage legte er in Vada an (V. 453), am sechsten, dem 13. October, erreichte er den Hafen von Pisae, wo die Villa Triturrita (V. 527) ihn aufnahm. Hier galt es, die durch widrige Winde gebotene Rast durch den Besuch der nahen Stadt und durch Jagen in der wildreichen Niederung an der Arnomündung zu unterbrechen und zu beleben. Endlich am 21. November (V. 633) konnten die Anker gelichtet werden: genau zwei Monate waren seit der Abreise von Rom verstrichen, Zeit genug um Land und Leute kennen zu lernen. Die Inseln, die doch in der Dichtung eine Rolle spielen, sah der Reisende nur vom Bord aus. Zunächst wurde (B. II. V. 63) bei Lima angelegt, und hier nimmt der Leser ungern Abschied von seinem Führer, sei es nun dass die Ungunst der Jahrhunderte ihn um dessen weiteren Bericht gebracht hat, oder dass derselbe, der endlosen Seefahrt in unfreundlicher Jahrszeit müde, den Landweg eingeschlagen und die Schilderung abgebrochen hat.
II.
Die Regierung Kaiser Honorius‘, der seit dem frühen Tode des grossen Theodosius das Westreich beherrschte und in einem Leben von achtunddreissig Jahren nie eigentlich selbständig wurde, hatte wenig Lorbeern geerntet. Die farbenreichen Verse Claudians, der so manche Ereignisse dieser Regierung mit Schwung und Aufwand poetischer Rhetorik besungen hat, bieten uns, während wir ihre Kunst bewundern und ihren Inhalt historisch wie antiquarisch verwerthen, einen betrübenden Contrast zwischen Thatsachen und Resultaten einerseits, andrerseits der auf deren Darstellung verwandten Eloquenz, deren Misverhältniss man kaum dem begabten Dichter zur Last legen wird. Auch auf die vorliegende Dichtung findet dies, wenngleich in geringerm Maasse, Anwendung.
Zunächst für Italien waren die Westgothen die Geissel dieser durch Rebellionen in den Provinzen, in Africa, in Britannien, in Gallien schon genug gestörten Regierung.3 Flavius Stilicho, der kaiserliche Oberfeldherr und Minister, hatte die Gothen geschlagen ohne ihre Kraft zu brechen. Er hatte sich mit ihnen abzufinden gesucht, und dadurch die heftige Opposition heraufbeschworen, die ihn in den Tod, die Germanen nach Rom führte. Zur Zeit als Rutilius Rom verliess, war der alte Zauber gebrochen, die Stadt, die seit des Galliers Brennus Tagen nur Bürger als Feinde gesehen hatte, von der Barbaren Fuss entweiht worden. Es war die erste Mahnung jenes Fluches, der die Städte des Morgenlandes getroffen und verödet hatte. Die in ihrer Art glänzende Invocation der vergötterten Roma in aller Macht und Herrlichkeit alter Zeiten, wie die Dichtung sie im Eingänge (V. 47) bietet, harmonirt nicht mehr mit der traurigen Wirklichkeit, als Roms äussere Pracht und Majestät damals mit der innern Kraft harmonirte. In ihrem Verfolge lässt diese Dichtung uns dann aber auch die schmerzlichen Nachklänge vernehmen, die von dem Eindruck Zeugniss ablegen, welchen Alarichs Einzug und Plünderung hinter sich liessen. Zu dem Hass gegen die Gothen, der das römische Volk erfüllte, welches nicht müde ward sie der Treulosigkeit zu zeihen, gesellt sieh hier die Erbitterung gegen Stilicho, der »des Reiches Geheimnisse« dem germanischen Volke verrathen haben soll (B. II. V. 41). Ob bei Rutilius, dessen Verse die Empfindung gegen den einst allmächtigen, nun schon seit acht Jahren gestürzten Mann so lebendig aussprechen, als handelte es sich um eben Geschehenes, persönliche Motive zu den allgemeinen hinzutraten, ob etwa zwischen ihm oder seinem Vater, von welchem Einige wol ohne Grund gemuthmaasst haben, dass er auch in Constantinopel Stadtpraefect gewesen sei, und Stilichos altem Gegner Rufinus, gleich ihnen Gallier, Beziehungen bestanden hatten, ist bei dem Mangel an Nachrichten nur als vage Vermuthung zu äussern. Annehmen aber dürfen wir, dass die Gesinnung, deren Ausdruck wir hier vernehmen, Gesinnung einer grossen Partei war. Dieser Partei gehörte momentan der Sieg, ein trauriger Sieg. Die, welche gleich unserm Dichter dachten und fühlten, mochten glauben dass sie die Würde des Imperiunis vertraten. Sie mochten sich, mehr oder minder ehrlich, als Repräsentanten wahren Römerthums ansehen. Aber sie schätzten nicht das wirkliche Maass der Umgestaltung der Dinge und der Versetzung mit fremden Elementen, deren Wirkungen sie doch täglich, bis zu den Stufen des Caesarenthrones hinan, vor Augen hatten. Sie ermaassen nicht die Gefahr, selber dazu beizutragen, die Idee der römischen Majestät in den Augen derer abzuschwächen, auf welche dieselbe noch grossen Eindruck machte. Und dies war gerade bei dem Volke der Fall, das vor allen ihren Zorn erregte.
So verschiedenartig das Verhältniss der Gothen zum römischen Reiche sich auch in den einzelnen Momenten gestaltet hat, so ist dasselbe in Frieden und Krieg eben durch diesen mächtigen Eindruck der Majestät des Imperiums wie durch das Bewusstsein der Notwendigkeit eines Verständnisses mit demselben beherrscht worden. Dass das germanische Volk dies Verständniss in einer seinen Interessen entsprechenden Weise zu gestalten wünschte und strebte, liegt ebensowol in der Natur der Dinge, wie dass die angewandten Mittel sehr verschiedener Art waren und römischen Stolz und Eigenliebe umsomehr reizen mussten, je exclusiver römische Ansprüche auch dann wurden, als so manche Scheidewand zwischen den römischen Bürgern und den innerhalb der Reichsgrenzen sitzenden Nordländern gefallen war. Die Beziehungen der Gothen zum Reiche bis zu Theodosius‘ Tode haben vielfach gewechselt, und waren für die einzelnen Stämme der grossen Nation verschieden. Die begünstigte Stellung, welche Alarich, der Häuptling eines der Stämme der Westgothen und ihr nachmaliger König, unter dem letzten grossen Imperator erlangt hatte, das Eindringen seiner Landsleute in die höheren Aemter, rief Klagen und Beschuldigungen gegen die in Pelze gehüllten Fremden (B. II. V. 49) hervor, die römischen Männern geboten und an den Berathungen der Magistrate theilnahmen. Der Irrthum der Klagenden bestand jedoch in der Annahme, dass die Fremden sich der ihnen zuerkannten Ehren schämten und das Reich zu schädigen suchten, während sie sich inderthat nur in demselben festsetzen wollten. Ein anderer Irrthum lag im Provociren einer Erhebung wider dieselben, welche die innere Schwäche an den Tag bringen musste. Um so bedenklicher, wenn das angebliche Nationalgefühl, welches, wie die Natur der Dinge es mit sich brachte, in einem auf solche Weise zusammengesetzten Reiche mit dessen Erweiterung stets in Abnahme begriffen gewesen war, im Grunde dem Parteiwesen zum Deckmantel diente, das namentlich nach Theodosius‘ Tode bei der absoluten Unfähigkeit seiner Söhne mehrundmehr vom Hofe ausging, und in den Stimmungen des durch das Gebahren der Fremden, Vornehmer wie Niederer, vielfach gereizten Volkes Wiederhall fand. Claudian, dessen Dichtungen ungeachtet ihrer Rhetorik so oft ein Spiegel der Zeit sind, spricht es aus, wie die innere Zwietracht fremde Interessen fördere.
In Theodosius‘ letztem Kampfe, jenem gegen den Usurpator Eugenius, der nach Valentinians II. Tode aus der Hand des Mörders desselben das Diadem angenommen hatte — ein Kampf von welchem weiter unten die Rede sein wird — waren Alarich und Stilicho miteinander in Berührung gekommen. Sie hatten unter denselben Fahnen gefochten. Theodosius hatte Beide hervorgezogen, Beide waren von guter Herkunft, Alarich aus dem Stamm der Balten, um den sich Viele des Volkes in ererbter Anhänglichkeit schaarten während Andere ihm feindlich gegenüberstanden; Stilicho, durch seine Geburt minder hoch gestellt, aber Sohn eines unter Kaiser Valens in Waffen und Treue erprobten Hauptmanns unter den damals in Pannonien ansässigen Vandalen. Wie rasch dieser, der beim Ausbruch des eugenianischen Krieges wol nicht über fünfunddreissig Jahre zählte, emporstieg, zeigt der Umstand, dass Theodosius ihm seine Bruderstochter Serena vermalte, dass er ihm bei der Bildung des grösstentheils aus den östlichen Provinzen herangezogenen Heeres, in welchem die gothischen Föderirten unter verschiedenen Führern dienten, den eigentlichen Oberbefehl übertrug, dass er ihm sterbend die Obhut über den unmündigen Sohn anvertraute, welchen Serena ihm von Constantinopel nach Mailand zugeführt hatte. Als dann Alarich, nicht zufrieden mit der nach Theodosius‘ Tode im J. 395 ihm angewiesenen Stellung, das Föderatverhältniss löste, und erst bei der morgenländischen dann bei der abendländischen Regierung, durch ein Gemisch von Kampf und Unterhandlung für sich und sein Volk, das ihn zum König erhoben hatte, ein zugleich festeres und unabhängigeres Verhältniss anstrebte, da war es begreiflich, dass frühere persönliche Beziehungen auf Stilichos Verhalten gegen denselben wie auf seine ganze Politik ebenso Einfluss übten, wie das in dem Vandalen lebendige Bewusstsein der innern Schwäche des Reiches, das Gefühl der Unsicherheit der eigenen Stellung, welche bei der Menge der ihm widerstrebenden sogenannten nationalen Elemente selbst durch die Vermälung erst der einen dann der andern seiner Töchter mit dem so schwachen wie launischen Imperator keinen festen Boden gewann, endlich die unversöhnliche Feindschaft der Lenker des Ostreichs, unter denen Rufinus schon von Theodosius‘ letzten Zeiten her infolge heftigen Haders in Thracien sein bitterer Gegner war, bevor sie wegen der Reichsverwaltung den in Prosa und Versen geschilderten Kampf ausfochten.
Von dem Kriege in Griechenland (J. 397) an, wo Alarich in gefahrvolles Gedränge gerieth, bis zu Stilichos Ende (J. 408) haben diese verschiedenen Momente sich geltend gemacht. Was man Stilicho, der sich im Kampfe den Gothen überlegen zeigte, aber an deren Vernichtung nicht denken konnte, hätte dieselbe, was nicht der Fall war, in seiner Macht gestanden, der sich dann endlich mehr mit Unterhandlungen als mit Waffen zu operiren genöthigt fand, als Verrath an der römischen Sache vorwarf, ist nur Berechnung und Abwägung der Gefahren gewesen, die das Reich, dessen Hülfsmittel er kannte, sodann seine eigene Person bedrohten. Seine Politik mochte krumm und vorzugsweise durch selbstische Beweggründe dictirt erscheinen: sein eigenes Interesse fiel doch mit dem der Theodosischen Dynastie zusammen, deren Mitglied er gewissermaassen war. Dass er in Bezug auf das Reich richtig rechnete, haben die nachfolgenden Ereignisse bewiesen. Die ernstliche Bedrohung Roms durch die auf Erfüllung eingegangener, schwer lastenden aber vielleicht unvermeidlichen Verbindlichkeiten dringenden Gothen (J. 409), die Einnahme der durch ihren wenige Jahre zuvor durch Stilicho verstärkten und erweiterten Mauerkreis4 nicht mehr geschützten Stadt (J. 410) erfolgten erst dann, als Honorius, dem Drängen und Intriguiren der, wie die vornehme Körperschaft selber, aus verschiedenartigsten Elementen zusammengesetzten, durch verschiedenartigste Beweggründe getriebenen Senatspartei nachgebend, den Sturz des einzigen Mannes, der das Verderben noch zu beschwören vermochte, geboten oder zugelassen hatte. Die Umstände unter denen es geschah, die Vernichtung der mit der kaiserlichen so enge zusammenhangenden Familie, die Verstossung der jungen Kaiserin, hatten von jener durch den Contact mit dem Orient mehrundmehr in das Abendland eingedrungenen kalten Grausamkeit gezeugt, die wesentlich verschieden ist von der altrömischen Härte. Es waren die durch die neue römische, den Fremden feindliche Politik Bedrückten, Verfolgten, Ausgestossenen, welche Alarichs Heer bedeutend verstärkt und sozusagen ohne Kampf zum Siege geführt hatten, ein Sieg, der Vandalen und Ostgothen den Weg nach Rom gezeigt hat.
Es währte lange bis eine Art Verständigung zwischen Rom und den Gothen zustandekam. Die Macht des römischen Namens bewährte sich auch dann noch, als der Kelch der Demüthigung geleert schien. Alarich hatte sich erst dann gegen die Stadt gewandt, als seine Versuche, durch Unterhandlung zu einem Vergleich zu gelangen, bei dem in dem unbezwinglichen Ravenna sitzenden Kaiser fehlschlugen. Auch dann aber erreichte der König sein Ziel nicht, als er einen Gegenkaiser aufgestellt und Rom genommen hatte. Das stete Bestreben der Westgothen, sich in Italien festzusetzen, blieb erfolglos: Lange nachher gelang es den Ostgothen, doch nur um den Untergang des tapfern Volkes nach sich zu ziehen. Nach Alarichs frühem Tode, der wenige Monate, nachdem er durch Porta Salara in Rom eingezogen, in Unteritalien erfolgte, wandte sein Schwager und Nachfolger Ataulf sich nach Gallien, nun im Einverständniss mit Honorius, der das Fallenlassen des von jenem aufgestellten Gegenkaisers und den Abzug über die Alpen mit der Bewilligung von Sitzen in einer Provinz erkaufte, die ihm nur dem Namen nach gehörte und wo der Gothenkönig mit Kronprätendenten zu kämpfen hatte, die den Imperatorentitel führten, wie vordem Galliens eigenmächtige Beherrscher zur Zeit der Dreissig Tyrannen. Wie bereits angedeutet worden, war es der Durchzug des Gothenheeres durch das nordwestliche Italien, was dem schon hart mitgenommenen Lande den Rest gab. Auch in Gallien aber verfolgte die Gothen das widrige Geschick, das sie, nicht ohne eigene Schuld, nie zur Ruhe kommen liess. Die gallischen Gegenkaiser wurden allerdings beseitigt, aber dieselbe Opposition, welche Alarich behindert, verlegte Ataulf den Weg. Auch nachdem Honorius‘ Schwester Galla Placidia seine Gemalin geworden, kam kein Friede zustande, und das narbonensische Gallien wie das nördliche Spanien litten schwer unter Zerwürfnissen und Kämpfen, die noch währten als der König im J. 415 zu Barcellona gewaltsamen Tod fand. Erst Wallia, der dem Ermordeten nach kurzer Frist folgte, gelangte zu einem Abkommen mit Honorius, und ward Stifter jenes durch ein loses Bundesverhältniss mit dem Römerreich zusammenhangenden tolosanisch-spanischen Gothenstaates, der vielfach umgeschaffen und verschieden begrenzt, der arabischen Eroberung erlag.
So war die politische Lage des Reiches. Es handelt sich nun darum, die religiöse zu betrachten, welche auf Rutilius‘ Dichtung nicht minder hellen Wiederschein wirft als jene.
III.
Julians kurze, im J. 363 zu Ende gegangene Regierung hatte die alte Religion nicht innerlich gekräftigt. Sie hatte den Wankelmuth und die Augendienerei Vieler an den Tag gebracht; sie hatte gezeigt dass Manche, vielleicht gegen die Verfolgung stark, den Lockungen der Ehrsucht nicht widerstanden. Der Tod des letzten heidnischen Imperators entschied das Geschick seines Glaubens. Mochte auch die blutige Gesetzgebung, welche um die Mitte des Jahrhunderts das »rächende Schwert« gegen die Ausübung des alten Gottesdienstes geschwungen hatte, eben ihrer draconischen Strenge wegen im Abendlande ein todter Buchstabe bleiben,5 mochten viele vornehme Familien, namentlich in Rom selbst die Mehrzahl der durch gesellige Stellung, Reichthum, Einfluss hervorragenden patricischen Geschlechter im Senat bei der frühern Staatsreligion ausharren, mochte das Landvolk an den alten Satzungen und den mit seinem Leben und seiner Arbeit verwachsenen, in ihrem Ursprünge grossentheils sinnreichen und schönen, in ihrer allmäligen Gestaltung häufig entarteten Ceremonien mit der ihm eigenen Zähigkeit festhalten, die wenigstens vom J. 368 an den Ausdruck Pagani auf die Anhänger des Göttercultus hat anwenden lassen6: im Abendlande war die Entscheidung nicht mehr zweifelhaft, und Kaiser Valentinian, der im J. 364 den Purpur empfing, konnte in aller Ruhe den Dingen ihren natürlichen Lauf lassen. Er hat das von einem heidnischen Historiker7 ihm gespendete Lob verdient, dass er Niemandem Gewissenszwang anthat und über beiden Religionen unparteiisch stand, den Anhängern Beider ein strenger aber gewissenhafter Herrscher. Hätte die namentlich von einer grossen Hauptstadt unzertrennliche Auflockerung der Sitte sich nicht auch dem nun siegesgewissen Christenthum mitgetheilt, hätten nicht Streitigkeiten, wie sie längst auf dem Boden des Dogma vorhanden waren, sich auch auf Regiment und Clerus erstreckt, Rom würde die Früchte der Lehre wie des Blutes der Apostel und Märtyrer noch früher und reicher genossen haben. Aber der Eindruck der innern Spaltungen und mancher Erscheinungen des Lebens konnte nur ungünstig wirken, und es ist nicht das geringste unter den Zeugnissen für die Wahrheit der neuen Lehre, dass sie unaufhaltsam durchdrang, ungeachtet der Verunstaltungen die sich ihr äusserlich anhefteten.
Die Richtung war einmal gegeben. Auch im Abendlande zählte das Christenthum schon die grössten und glänzendsten Geister zu den Seinigen, und man kann sich über den Sieg nicht wundern, wenn man in Orient und Occident die Kirchenväter des vierten Jahrhunderts mit den Vertheidigern des Göttersglaubens vergleicht. Die arianischen Irrungen des letztüberlebenden Sohnes Constantins des Grossen hatten dem orthodoxen Bekenntniss mehr genutzt als geschadet. Einerseits forderten sie die Katholiken zu festerm Anschluss auf, anderseits führten Verfolgung und Exil Manche nach Rom, die hier fruchtbarsten Samen ausstreuten. Roms Grösse und seine Schule zogen Andere an, Orientalen wie Occidentalen, und so fand in der Stadt, die immer noch den Mittelpunkt des antiken Lebens bildete, lebendige Wechselwirkung statt. Unter Constantius war die Zahl der zum Christenthum sich bekennenden Vornehmen in fortwährender Zunahme begriffen gewesen, und des Imperators Schwester Eutropia war hochstehenden Frauen ein leuchtendes Vorbild. Im J. 359 war der Erste des grossen Anicischen Geschlechts von dessen Uebertritt wir Kunde haben, Junius Auchenius Bassus, als Stadtpraefect gestorben. Vom Orient aus hatte sich das klösterliche Leben über das Abendland verbreitet. Der grosse Athanasius hatte schon persönlich wie durch seine Biographie des Vaters der Anachoreten der Wüste, Antonius, den Anstoss gegeben, bevor Hieronymus, mehr als ein Anderer in Leben und Sitte Vermittler zwischen den beiden Welttheilen, in Rom bis zum J. 385 jene Thätigkeit entwickelte, die einen ansehnlichen Theil der Aristokratie, namentlich edle Frauen, dem Wohlleben und weltlichen Treiben entzog, und geistliche wie wohlthätige Anstalten dort entstehen liess, wo man an Alles, an Befriedigung edler wie unedler Leidenschaften, an das was des Lebens irdischen Werth und Glanz erhöhen konnte, gedacht hatte, aber nicht an Pflege der Kranken und an jene Mildthätigkeit, die nicht nur dem Bedürfniss abzuhelfen sondern dessen Grund wegzuräumen strebt. Die klösterlichen Institute, in Rom auf dem Aventin entstanden, der noch heute ein Berg der Kirchen und Klöster ist, hatten sich rasch, vielleicht zu rasch in Italien und auf seinen Inseln gemehrt, obgleich in der Hauptstadt wie in andern grossen Städten das Volk dem Mönchswesen abhold war, und die Kutte, von Manchem getragen den die senatorische Toga geschmückt hatte, selbst Hohn und Mishandlungen ausgesetzt war.8 An Uebertreibungen und Auswüchsen konnte es dabei nicht fehlen, obgleich es im Abendlande nicht zu den Exeessen gekommen ist, die das leicht zum Fanatismus getriebene Morgenland mehrfach in Aufruhr versetzten und einer schonungslosen Gesetzgebung die Hand boten, wie sie unter Theodosius zerstörend eingriff, einer Gesetzgebung von deren Einwirkung der Occident zu seinem Glück ziemlich frei geblieben ist. Die Uebertreibungen und Auswüchse des rasch entartenden Monachismus konnten Solchen, welche die damit zusammenhangende Verleugnung des specifischen Römerthums und Gleichgültigkeit gegen dessen alte Grösse, Feindseligkeit gegen die alte Cultur verklagten, ebenso Recht zu geben scheinen, wie der dieser Ascese gegenübergestellte Glanz des kirchlichen Lebens, den man besonders an dem römischen Episcopat tadelte, Denen Vorschub leistete, die der Meinung waren, die hohen geistlichen Würden des Christensthums erinnerten zu sehr an die Aeusserlichkeit des Cultus, den zu verdrängen es im Begriffe stand.
Längere Zeit verhielt die Gesetzgebung sich passiv, nachdem im J. 364 die mit Magie verbundenen nächtlichen Gebete und Opfer verboten worden waren. Valentinians Sohn Gratian, der sich mit seinem Jüngern Bruder Valentinian II. und seinem Schwager Theodosius in die Regierung theilte, blieb hiebei nicht stehn. Im J. 382 lehnte er die bis dahin den Imperatoren übertragene Würde des Pontifex maximus ab, die allerdings ein arger Anachronismus war, untersagte die Weissagung aus der Eingeweideschau, liess den zu den Opfern der Senatoren dienenden Altar der Victoria aus der Curie entfernen, hob die Privilegien der Vestalen auf, nahm dem Tempelcultus die ihm gebliebenen Staatseinkünfte, nachdem schon sein Vater die unter Constantius weggenommenen, unter Julian zurückgegebenen liegenden Güter (praedia) dem kaiserlichen Fiscus zugetheilt hatte. Die auch durch Aurelius Prudentius‘ schwungreiche Verse weltberühmt gewordene Ambassade, welche der altgläubige Theil des Senats, Quintus Aurelius Syminachus an der Spitze, zur Erlangung eines Widerrufs der dem Polytheismus nachtheiligen Edicte an den Imperator richtete, blieb erfolglos. Der römische Bischof Damasus, Ambrosius der mailändische, siegten über die Senatsredner. Vielfaches über Stadt und Land hereinbrechendes Elend, Miswachs und Hungersnoth waren in den Augen der Altgläubigen ebensoviel Strafen der Gottheit. Nach des jungen Kaisers blutigem Ende. 25. August 383, wurde bei Valentinian II. ein neuer Versuch gemacht. Es waren dieselben Vorkämpfer, auch der Erfolg war derselbe. Der Altar blieb entfernt. Opfer im Namen des Staats verboten. Der Privatgottesdienst wurde nicht gestört, die Tempel wurden erhalten und mit Geschenken bedacht. Selbst an einer gewissen Ostentation scheint es in dieser Beziehung nicht gefehlt zu haben.
Wenn der Hain des in Roms Urzeit hinaufreichenden Collegiums der Ackerbrüder oder Arvalen. Zu dessen Mitgliedern einst Imperatoren zu geboren pflegten, der römischen Kirche überwiesen ward, Damasus in demselben, vor Porta Portese, ein Bethaus errichtete, einen unter dem Namen des Coemeteriums der Generosa bekanntgewordenen Begräbnissplatz anlegte,9 so blieb doch das Heiligthum selbst mit seinen Inschrifttafeln unversehrt, obgleich die zum Erflehen des Erntesegens bestimmten Maifeste bereits um die Mitte des Jahrhunderte unterblieben sein dürften, wie denn überbaupt der Glanz dieser Brüderschaft schon längst erloschen gewesen zu sein scheint und der dritte Gordian der letzte Imperator ist, den man um das J. 238 als frater arvalis genannt findet. In Valentinians I. letzten Jahren oder zu Anfang von Gratians Regierung hatte der römische Stadtpraefect Gracchus, dessen Frömmigkeit Prudentius rühmt,10 einen Mithrastempel und andere Heiligthümer zerstören lassen, aber in der Zeit zwischen Gratians Edict und jenem im J. 391 von Valentinian II. zu Mailand erlassenen, welches auch den Privatcultus untersagte, hat man in Rom heidnische Opferstätten errichtet, wie die Mithrasgrotte nicht ferne vom Abhang des Pincio darthut, wo nachmals das Kloster S. Silvestro in capite entstand. Der Erbauer Tamesius Augentius Olympius hob in der Inschrift hervor, dass er dem Beispiel seines Grossvaters folge, der ein Heiligthum des asiatischen Sonnengottes gestiftet habe, und rühmte dass er der Staatsgelder für den frommen Zweck nicht bedürfe.11
So standen die Dinge, als die letzte Schilderhebung des Polytheismus erfolgte. Am 15. Mai 392 wurde Valentinian II. am Ufer der Rhone auf Anstiften seines eignen Oberfeldherrn and vornehmsten Rathes ermordet, dessen Willkür er, ohne andere Stütze, sich zu entziehen versuchte. Dieser Mann, der Franke Arbogast, ein Heide, bestieg ebensowenig wie spätere übermächtige Militärhäupter den Caesarenthron, auf welchem eine Creatur ihm bessern Dienst leisten zu können schien. Eugenius, einer der obersten Beamten des kaiserlichen Hofstaats, war schwach und eitel genug das blutbefleckte Diadem anzunehmen. Ein Mann von gelehrter Bildung, Christ, aber gleich vielen Christen in Freundschaftsbeziehungen zu den Vornehmsten der Partei des alten Glaubens. Begreiflicherweise schöpfte diese alsbald Hoffnung. Während Arbogast und sein Imperator am Ufer des Rheins Truppen sammelten, gerüstet zu sein, wenn Theodosius die Usurpation zurückwies, sandte die altgläubige Senatspartei Botschafter an den neuen Herrn, ihn um Gewährung des von Gratian und seinem Bruder Verweigerten zu ersuchen. An der Spitze stand der Mann, der in höherm Maasse noch als vor ihm Agorius Praetextatus, als mit ihm Symmachus, den Götterglauben persönlich repräsentirte. Nicomachus Flavianus, von der neuen Regierung des Westens zum Praefecten des Praetoriums für Italien ernannt, entstammte einem reichen senatorischen Geschlecht.12 In allen Zweigen der Cultur bewandert, in alle Ceremonien und Mysterien des Götterglaubens eingeweiht dessen höchste Würden er bekleidete, in seinen Ueberzeugungen wahrscheinlich aufrichtig und der Sache des Polytheismus vertrauend, mit welcher dessen Anhänger die Sache des Reiches identificirten, in guten persönlichen Beziehungen zu den Christen, schon bejahrt und in hohem Ansehen stehend, wenn er auch von der Erschlaffung der Sitten nicht frei geblieben sein mag, war er der rechte Mann für den Moment. Eugenius scheint der Muth gefehlt zu haben, das zu gewähren um welches eine erste und dann eine zweite römische Gesandtschaft ihn ersuchten. Er ergriff den Ausweg, Nicomachus Flavianus und der durch ihn vertretenen Senatspartei die Verfügung über die zu Gunsten des Cultus zurückverlangten Staatsgelder zuzugestehn. Der Partei genügte dies vollkommen für den Augenblick.
Das Haupt der polytheistischen Faction entwickelte die grösste Thätigkeit und fand bereitwillige Unterstützung. Rom schien mit einemmale wieder eine heidnische Stadt. Man irrt wol nicht in der Annahme, dass es nicht ohne absichtliches Prunken herging. Die feierlichen Opfer wurden erneuert, namentlich die der orientalischen Culte der Isis und der Magna Mater, Megalesien und Taurobolien wurden vorgenommen, selbst die wegen ihrer Ausgelassenheit verrufenen Feste der Flora, der ein neuer Tempel geweiht ward, erstanden. Zum erstenmale, so scheint es, seit Aurelians Zeit fand wieder das Lustrum statt, der uralte von den vier grossen Priestercollegien vollzogene Sühnopferumgang um das Pomoerium zur Abwendung drohenden Unglücks. Die Ceremonie hatte aber auch noch andern Zweck: Roms Verteidigung, zu welchem Behuf viele wahrscheinlich an die Mauern reichende Häuser und andere Bauten abgetragen wurden, was den im J. 403 unternommenen neuen Befestigungsarbeiten zugute gekommen sein muss. Kurz, aller Pomp des Götterdienstes lebte wieder auf, und man kann denken, dass es an Hohn wie an Recriminationen auf beiden Seiten nicht fehlte. Die Erinnerung an den Abfall vieler Christen in Julians Tagen war nicht erloschen: auch der neue Vorfechter des Heidenthums versuchte es, hervorragende Männer zu gewinnen. Seine Erfolge scheinen jedoch nur gering gewesen zu sein. Dass bei festlichen Gastmälern christlichen Tischgenossen Opferbrode vorgesetzt wurden, sieht mehr wie Spott aus als wie Verlockung zum Abfall.
Drei Monate lang währte die ungestörte Herrschaft des Polytheismus. Eine gleich heftige wie talentlose poetische Invective gegen Nicomachus13 gewährt den Einblick in die damaligen römischen Zustände und Stimmungen, mehr als bessere Producte der Zeit, als Prudentius‘ Verse, als Ambrosius‘ Reden. Der heilige Bischof von Mailand, der dem Usurpator Eugenius die Kirchengemeinschaft verweigerte, sprach zu diesem, von dem Treiben der Anhänger des alten Glaubens redend: Was jene thun, es kommt von dir. Die Entscheidung musste bald erfolgen. Theodosius‘ Heer nahte von Illyrien her den Alpenpässen. Auf beiden Seiten erkannte man den Ernst des Moments. Zwar hatte der Christenglaube festere Wurzeln geschlagen als um die Mitte des Jahrhunderts, aber die Reaction des Polytheismus, durch die Gefahr geschärft, drohte auch mit rücksichtsloserem Vorgehn. Nicomachus vermaass sich, er werde die Kirche des h. Ambrosius zum Pferdestall machen und den mailänder Clerus ins Heer stecken. Die Bergpässe wurden feierlich unter Jupiters Obhut gestellt und man errichtete des Gottes Abbilder mit dem goldenen Donnerkeil in der Rechten. Die Banner, welche dem Labarum entgegenziehen sollten, wurden mit den Bildern des unbesiegten Hercules geschmückt. Es war Nicomachus‘ Thun, der, nachdem er aus der Eingeweideschau den Sieg seiner Sache geweissagt, zum Heere geeilt war. Als nun die Pässe genommen waren, Theodosius‘ Heer, anfangs zurückgeworfen, mitten in einem dem Feinde hinderlichen Sturme gesiegt hatte,14 Eugenius todt, Arbogast auf der Flucht war, suchte Nicomachus in Scham und Verzweiflung den Tod. Er fand ihn am Altare des Göttervaters. Fabius Pasiphilus, an Stelle der beiden Flaviane, des Vaters und des Sohnes, einstweiliger Verwalter so der Praefectur des Praetoriums wie jener der Stadt, liess in der zweiten Hälfte Septembers 394 in Rom und anderwärts die Erinnerungen so der Eugenianischen Usurpation wie der heidnischen Reaction vernichten. Dass eine christliche Reaction sich gegen diese und ihre Drohungen erhob, ist be- greiflich – dass sie nicht blutig war, kennzeichnet den Sieger. Gegen Nicomachus Flavianus scheint mehr politische und persönliche Abneigung seiner Standesgenossen als Ungunst der Regierung und des Volkes gewirkt zu haben. Als Theodosius nach dem Siege einen Besuch in Rom machte, verkündete er dem Senat das Aufhören aller Opfer und das Einziehen aller Tempelgüter, aber auch dies vermogte den altgläubigen Theil der Curie nicht wankend zu machen.
Die Mitglieder dieser Faction blieben ungestört. Der Regierung des Honorius lagen, wenigstens so lange Stilicho die Leitung hatte, Gewaltmaassregeln ferne, wie sie im Orient gängundgäbe waren. Noch im J. 399 wurde der Zerstörung von Tempeln entgegengewirkt, aber diese Tempel waren verödet und zerfielen langsam. Dass im J. 404 die Gladiatorenkämpfe in Rom abgeschafft wurden, hatte mit den Sitten, nicht mit dem Glauben zu thun. Die peinliche Aufregung, in welche der Zug der schon bis ins mittlere Etrurien vorgedrungenen wüsten Horden des Radagais im J. 405 die Stadt versetzte, liess die Anhänglichkeit eines nicht unbedeutenden Theils von Vornehmen und Volk an die Götter und das Vertrauen auf deren Beistand wieder hervortreten, und ein Gleiches geschah vier Jahre später als Alarich vor Rom stand. Attalus, der vom Gothenkönige eingesetzte Gegenkaiser, soll den Erfolg seines africanischen Feldzugs dadurch vereitelt haben, dass er nur geringe Kriegsmacht hinsandte, weil die Haruspicie ihm unblutigen Sieg verheissen hatte. Noch ein Menschenalter später begegnen wir ähnlichen Erscheinungen. Im Kampfe zwischen Römern und Westgothen in Gallien in Valentinians III. Zeit schreibt Prosper Aquitanus die Niederlage des Litorius bei Toulouse (J. 439) dessen gotteslästerischem Glauben an die Aussagen der Wahrsager und die durch die Dämonen gesandten Zeichen zu. Mit welcher Zähigkeit man lange noch an Sitten und Gebräuchen festhielt, die ursprünglich mit dem Götterglauben und Cultus zusammenhingen, wie viel von letzterm, auch unbewusst und ohne Arg, in der volksthümlichen Anschauung blieb, zeigt, abgesehen von den Klagen Leos des Grossen, Maximus‘ von Turin und anderer heiligen und frommen Bischöfe, die Culturgeschichte des frühen Mittelalters. So die religiöse wie die politische Geschichte dieses Mittelalters verkündet aber das Fort- und Wiederaufleben so des Mysterienglaubens wie des Pantheismus der alten Religion in den Sectenbildungen, die zu so entsetzlichen Verirrungen und zu blutigem Einschreiten führten, zumeist in jener Zeit, in welcher, davon völlig unabhängig, das römische Recht wiederverjüngt ward, wie es, nach seiner längst durch das Christenthum beeinflussten Gestaltung, vom fünften christlichen Jahrhundert an codificirt worden war.
Dass ein so entschiedener Anhänger des alten Glaubens wie Rutilius Namatianus noch um die Mitte von Honorius‘ Regierungszeit ein hohes Amt verwaltete, in welchem er vertraute Freunde zu Vorgängern wie Nachfolgern hatte, legt an den Tag, dass factisch die Zustände andere waren, als der Buchstabe der Gesetze sie erscheinen lassen könnte, wenn man selbst den wesentlichen Unterschied zwischen Morgen- und Abendland dabei nicht in Anschlag brächte. Zwischen den beiden Gesellschaften, der christlichen und der heidnischen bestand, abgesehen von dem Unterschiede des religiösen Bekenntnisses und den aus demselben nothwendig sich ergebenden Bedingungen des Lebens, im gewöhnlichen Verkehr keine Scheidewand. Selbst die Kaisergeschichte des Orients bietet uns davon merkwürdige Beispiele. Als Theodosius der Grosse für seinen ältern Sohn Arcadius einen Erzieher suchte, schmeichelte sich der heidnische Philosoph Themistius, die Wahl werde auf ihn fallen, und Arcadius‘ Sohn Theodosius II. vermälte sich mit der Griechin Athenais, des Philosophen Leontios Tochter, die freilich zum Christenthum übertrat. Rutilius verwaltete eines der höchsten Aemter, obgleich sechs Jahre zuvor ein kaiserliches Decret, gleichzeitig mit dem, welches den Tempeln selbst die ihnen noch für die Volksfeste gebliebenen Gelder nahm und die Götterbilder aus ihnen entfernte, den alten Cultus dem Sacrileg gleichstellte, alle Nichtchristen von den Hofwürden ausgeschlossen hatte. Die wichtigsten Militärchargen waren fast sämmtlich in der Hand von Heiden. Nur allmälig erfolgte die Ausgleichung zwischen Legislation und Sitte.
IV.
Von Horaz an, welcher, so heisst es, eine Dichtung des Lucilius über eine Wanderung von Rom nach der sicilischen Meerenge zum Muster nehmend, seine Reise nach Brundusium beschrieb, bis ins Mittelalter hinein hat es an poetischen Itinerarien nicht gefehlt, ja vor Horaz hatten Cato und Caesar sich in solchen versucht. Ovids Epistel über seine traurige Exilsreise nach dem Pontus ist uns geblieben, ein Odoiporicon des Persius verloren gegangen. Gleiches Geschick hat ähnliche Producte des Lactantius und Aquilius Severus betroffen. Ausonius, der Erzieher Kaiser Gratians, dichtete die Mosella, eine anmuthige Schilderung des Flusses, welcher in Justinians Tagen von Venantius Fortunatus besungen wurde. Avienus in der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts. Priscianus zwei Jahrhunderte später verfassten Weltschilderungen nach dem Vorbild jener des Griechen Dionysius, der von seinem Werk den Beinamen des Periegeten erhielt. Ein Dichter jenes Zeitalters, welches Wissenschaft und Literatur aus der Nacht wiedererweckte, worin sie inmitten der Griechen-, Gothen- und Longobardenkämpfe in Italien versunken waren, des Carolingischen. Bischof Theodulf von Orleans, schloss sich den Poeten des goldenen wie des ehernen Jahrhunderts der Literatur an, indem er im elegischen Metrum die Reise schilderte, die er im J. 798 im Auftrage Carls des Grossen als Missus dominicus durch das narbonensische Gallien unternahm.15
In dieser Reihe nimmt Rutilius eine hervorragende wenn nicht in gewisser Hinsieht die erste Stelle ein. Gewiss, Niemandem wird es einfallen, den Dichter des fünften Jahrhunderts mit dem Venusiner zu vergleichen. Während dieser uns aber Reiseabenteuer erzählt, die nur durch den Reiz der Darstellung und die Person des Verfassers Bedeutung gewinnen, bietet Jener uns eine Fülle topographischen und culturgeschichtlichen Details, umso werthvoller weil wir hier an der Schwelle einer neuen Zeit stehn, die nicht ohne harten Kampf den Platz der untergehenden einnimmt. Ein Vorzug der uns über manche dem Werke anklebende Mängel hinwegblicken lässt, Mängel zum Theil mehr scheinbar als wirklich, indem wahre Empfindung da obwalten und die Feder führen konnte, wo wir Declamation zu sehen geneigt sein dürften. Der anscheinend geringe Zusammenhang der einzelnen Theile erklärt sich wol dadurch, dass dem Dichter mehr die Schilderung des Gesehenen am Herzen lag als die Darstellung des Erlebten, wodurch die Verbindung einigermaassen gelockert werden musste. Die eingestreuten, auf historische Persönlichkeiten bezüglichen Episoden, die man wol als Eitelkeit gedeutet hat, nimmt derjenige gerne in den Kauf, der die Armut an solchen Nachrichten in der alten Geschichte beklagt. Ein Mangel jedoch ist auffallend, der, dass der Dichter kaum je an die vergangenen grossen Tage des Landes erinnert, dessen Küste Monate lang vor seinem Blick liegt, dass er namentlich für Kunst und Wissen dieses einst so glänzenden und thätigen Etruskerstrandes, den er im Beginn seiner von da an unaufhaltsam fortschreitenden Verödung sah, kein Auge und keinen Sinn gehabt zu haben scheint. Auf andere Vorzüge und Schwächen, die von Diction und Versbau, haben Solche hingewiesen, die dem Text philologische Beachtung und Behandlung angedeihen liessen. Die Erzählung und Darstellung ist im Ganzen klar, anschaulich, plan, und zwischen derselben und dem Stoff besteht nicht das Misverhältniss, welches, mag Schwulst oder Spielerei in Betracht kommen, schon vom zweiten Jahrhundert an mancher poetischen Production schadet. Die Verse sind regelrecht und elegant, mit wenigen Ausnahmen die den verdorbenen Geschmack verkünden. Die Sprache krankt an Untugenden, sei’s an Unbestimmtheit des Ausdrucks und unrichtigen Bildern, sei’s durch Gebrauch von Worten und Formen, die der classischeu Epoche fremd sind. An Reminiscenzen fehlt es nicht, aber sie sind meist geschickt verwendet, zum Theil nicht minder geschickt umgemodelt, und mahnen ohne zu stören an das Fortleben der Cultur schönerer Tage.
Wie schon bemerkt ward, das glanzvolle Bild der vergötterten Roma, welches Rutilius in seiner Invocation hinstellt, bildet einen traurigen Contrast mit der Wirklichkeit. Dennoch fehlt es demselben nicht an Wahrheit und Wärme. Jene Roma, welche die Welt mit den Waffen nicht blos sondern mit dem Gesetz unterworfen, die Ueberwundenen zu Bürgern gemacht, durch die Eroberung die Cultur verbreitet, die Nationen vereinigt hatte, noch stand sie da, zwar gealtert, geschwächt, verletzt, aber von denen selbst so gefürchtet wie verehrt die sie bekämpften. Was als Anachronismus erscheinen konnte, war in mehr denn einer Beziehung wahr. Kurz vorher hatte Claudian, ein grösserer Dichter als Rutilius, denselben Ton angeschlagen. Der Panegyricus auf eines von Stilichos Consulaten, in welchem er Rom feiert, lag unserm Dichter vor: dieser aber hat vor seinem glänzenderen Nebenbuhler Eines voraus, grössere Aufrichtigkeit der Gesinnung und Offenheit. Claudian stellt den ganzen Olymp Denen zu Diensten, die seine Götter nicht anerkannten: Rutilius lebt inmitten aller Anschauungen und Empfindungen des alten Glaubens und leiht denselben einerseits beredte andrerseits unendlich scharfe Worte. Die Invective ist entschlossen und kühn. »O dass Judaea nie besiegt worden wäre!« Nicht zum geringen Theile erwächst dem Gedichte Bedeutung und Werth aus der Gesinnung seines Verfassers. Er giebt sich offen wie er ist. Die einzige Handschrift wurde im J. 1494 in dem von der Longobardenkönigin Theodolinde, der Agilolfingin, gestifteten Kloster von Bobbio im ligurischen Apennin durch Giorgio Galbiato entdeckt, welcher im Auftrage Giorgio Merulas unter den dortigen reichen Urkunden und literarischen Schätzen, die seitdem so mancher Bibliothek zugute gekommen sind, Nachforschungen anstellte.16 Raffael Maffei von Volterra giebt uns diese Nachricht im vierten Buch seiner Commentarien. Ein Landsmann Maffeis, Tommaso Inghirami genannt Phaedra oder Phaedrus, der gelehrte Höfling Leo’s X., welchen, ebensowie seinen päpstlichen Beschützer, Raffael Sanzio malte, war es der die erste Abschrift nahm, wie nach ihm der aus Frankreich heimkehrende Jacopo Sannazzaro, einer der talentvollsten Vertreter des Humanismus in seiner spätern Epoche, seine Sammlung alter Schriftwerke durch diesen Fund vermehrte. Die Urschrift wird heute vermist. Graf Bonneval, der vornehme Abenteurer, welcher, nachdem er aus französischem in östreichischen dann in türkischen Dienst übergetreten, auf dem Friedhofe der Derwische auf der Höhe oberhalb Galata, der Vorstadt Constantinopels, die Ruhestätte gefunden, nahm, wie wir durch Amedeo Peyron in den Nachrichten von der Bibliothek von Bobbio vor seiner Ausgabe Ciceronischer Fragmente wissen, den Codex mit. Dass derselbe in irgendeiner französischen Bibliothek liege, vermuthet der gelehrte Piemontese; dass er an Prinz Eugen von Savoyen gelangt sei, muthmaasst August Wilhelm Zumpt. In Wien aber ist man ihm bis jetzt nicht auf die Spur gekommen. Den ersten Druck nach der Inghiramischen Abschrift veranstaltete Giovanni Batista Pio zu Bologna mit Widmung an Leo X.17 Vom J. 1523 an, in welchem der bekannte Drucker der römischen Akademie, Jacopo Mazocchi, eine neue Ausgabe veranstaltete, erschienen deren bis zu Ende des 16. Jahrhunderts eilf in Italien, Teutschland, Frankreich, unter denen die des Onofrio Panvinio vom J. 1558 und des Giuseppe Castaglione von 1582 zu nennen sind, fünfzehn in den beiden folgenden Jahrhunderten, unter denen die beiden holländischen von Almeloveen aus dem J. 1687 und Peter Burmann aus dem J. 1731, die beiden teutschen von Damm 1760 und Wernsdorf 1788 die bedeutendsten sind. Das laufende Jahrhundert hat acht Auflagen gebracht, von denen nur die von A. W. Zumpt Berlin 1840 und Lucian Müller Leipzig 1870 selbständigen Werth haben. Die erstere giebt den Mazocchischen Text, der nur eine Reproduction der Editio princeps ist, verglichen mit einer in der Wiener Bibliothek befindlichen Handschrift vom Anfang des 16. Jahrhunderts, welche der Herausgeber für die Sannazzarische hält. Die zweite hat dieselbe Handschrift nochmals zu Rathe gezogen, während sie überdies manche offenbar verdorbene Stellen durch Conjecturen zu emendiren sucht, von denen einige, denen Parallelstellen zur Seite stehn, kaum zurückzuweisen sein dürften. Der reichliche aber verständig maasshaltende Commentar Zumpts giebt grammatikalisch und kritisch alles Wichtige der früheren Herausgeber wieder, und erklärt durch Vergleichung neuer Autoren das Locale so gut es ohne Selbstauschauung geschehen kann.
Manche haben von Rutilius und seinem Gedichte gehandelt. In Frankreich vor allen Le Nain de Tillemont im 5. Bande seiner Histoire des Empereurs, De Vic und Vaissette im 1. Bande der Histoire générale du Languedoc, die Mauriner im 2. Bande der Histoire littéraire de la France. Anderwärts Gibbon im 3. Theil seiner Miscellaneous Works, und von den Herausgebern vornemlich Wernsdorf, der die Dichtung dem 5. Bande der Poetae latini minores eingefügt hat. A. W. Zumpt hat, in den im J. 1837 zu Berlin erschienenen Observationes in Rutilii Claudii Namatiani carmen de reditu suo, alles Historische, sofern es sich auf die Person des Dichters, auf seine Angehörigen und Freunde bezieht, wie die bei dem Gedichte in Betracht kommenden allgemeinen Fragen auf nahezu erschöpfende Weise erläutert. Was neuere französische Autoren, F. Z. Collombet in der Histoire des lettres latines au 4. et au 5. siècle, 1839, Ozanam im 1. Bande von: La Civilisation au 5. siecle, 1855, u. A. über Rutilius gesagt haben, fällt minder ins Gewicht. Die teutschen Literarhistoriker, Bahr, Bernhardy, Teuifel, können selbstverständlich unserm Autor nur kurze Besprechung widmen, wie solche dem Zweck ihrer Werke entspricht. Uebersetzer scheint das Gedicht De reditu nur in Frankreich gefunden zu haben. Die sehr freie Uebertragung Lefrancs de Pompignan erschien zuerst um die Mitte des vorigen Jahrhunderts und nochmals im J. 1779, die von Collombet, mit dem Zumptschen Text und grossentheils denen des Berliner Herausgebers entlehnten Anmerkungen, zu Paris und Lyon 1842. Ob dieselbe geeignet ist, vom Sachlichen abgesehn irgendeinen Leser anzuziehn, mag dahingestellt bleiben.
1 Ueber die Literatur vgl. Kap. IV. gegenwärtiger Einleitung, und A. W. Zumpts Observationes.
2 In den Prolegomena zum Dexippus usw., Corpus script. byz. Bd. I. (Bonn 1829) S. XXI.
3 Ueber die Westgothen und Flavius Stilicho unter den Neueren namentlich R. Pallmann, Geschichte der Völkerwanderung Th. I., und F. Dahn Könige der Germanen Bd. V.
4 Auf die vielbesprochene neue Befestigung Roms, deren Monumente und Inschriften wir noch vor uns sehen, und aus deren Thürmen in unseren Tagen Grabmonumente des letzten Jahrhunderts der Republik, des ersten des Imperiums herausgeschält worden sind, wirft das weiter unten (Anm. 13) zu nennende Gedicht gegen Nicomachus Flavianus unerwartetes Licht. Die Schilderung des S. 18 erwähnten Sühnopferumgangs um das Pomoerium deutet daraufhin, dass die Aurelianische Mauer, welche damals 123 Jahre zählte, ebenso wenn auch wol keineswegs in gleichem Maasse wie die uralte Servische, von Häuserbauten überwuchert war, die man abtrug um den Mauerkreis zu sichern, zu ergänzen, an manchen Stellen auszudehnen.
5 Jacob Bernays hat in den Bemerkungen über den unter Apulejus‘ Werken stehenden hermetischen Dialog Asclepius (Monatsberichte der K. Preuss. Akad. d. Wiss. 1871 S. 500—519), die das Alter der lateinischen Bearbeitung und deren Verhältniss zum griechischen Text untersuchen, die Legislation der Zeit des Constantius auf dankenswerthe Weise erläutert.
6 G. B. de Rossi, Bullettino di Archeologia cristiana, Jahrg. I, S. 60, Jahrg. VI, S. 76.
7 Ammianus Marcellinus, I. XXX, c. 9.
8 Die Literatur über Roms christliche Aristokratie ist in jüngster Zeit durch manche tüchtige Arbeit bereichert worden, auf die hier nur im Vorbeigehn hingewiesen werden kann. G. B. de Rossis an verschiedenen Orten zerstreute Bemerkungen, Amedee Thierrys St. Jerome, Aschbachs Anicier (wozu Schündelens Beiträge im Bonner Theol. Lit. Blatt 1871) u. a. haben auch dem grössern Publicum diese denkwürdige Zeit näher gebracht.
9 G. B. de Rossi, Bullettino Jahrg. VI, S. 25. Auch die Literatur über die Arvalen hat, infolge glücklicher Monumentenfunde, in jüngster Zeit durch W. Henzen u. A. viele Bereicherungen erfahren.
10 Contra Symmachum I, 562: Iam quid plebicolas percurram carmine Gracchos.
11 Die Inschrift lautet:
Tamesii Olympii Augentii.
Olim Victor avus, coelo devotus et astris
Regali sumptu Phoebeia templa locavit.
Hunc superat pietate nepos cui nomen avitum est;
Antra facit. sumptusque tuos nec, Roma, requirit.
Damna piis mcliora lucro; quis ditior illo est.
Qui cum coelicolis parcus bona dividit heres?
Vgl. C. L. Visconti, Correspondance de Rome, 1867, 12. Oct., de Rossi, Bullettino Jahrg. V, S. 76, Henzen, Bullett. dell‘ Inst. di corrisp. archeol. 1868, S. 90. An letzterm Orte finden sich die verschiedenen auf das Mithriacum bei S. Silvestro bezüglichen, heute grösstentheils nur in Abschriften bei Petrus Sabinus, Fra Giocondo u. A. erhaltenen Inschriften zusammengestellt, die mit dem J. 357 und dem Nonius Victor Olympius, pater patrum nämlich Priester ersten Ranges im Cultus des asiatischen Sonnengottes beginnend, auf den Sohn Aurelius Victor Augentius, dann auf die beiden Enkel Aemilianus Corsonius Olympius und Tamesius Olympius Augentius übergehend, über vierzig Jahre umfassen und zeigen, wie diese sacerdotalen und Mysterienwürden sich in den senatorischen Geschlechtern fortpflanzten, zu denen die in Rede stehende Familie gehorte.
12 G. B. de Rossi, Iscrizione onoraria di Nicomaco Flaviano, in den Annali dell‘ Inst, di corr. arch. Bd. XXI, S. 283.
13 Gleichzeitiges hexametrisches Gedicht, angehängt der berühmten von dem Consul Basilius Mavortius in König Theodorichs Zeit glossirten Handschrift der Dichtungen des Prudentius in der pariser Bibliothek, gedruckt und erläutert von Morel in der Revue archeologique 1868, Juni—Juli, von de Rossi zum Gegenstand einer historisch-kritischen Untersuchung in s. Bullett. Jahrg. VI, S. 49 gemacht. Eine in meist schülerhaften Versen enthaltene heftige Invective gegen die Anhänger des Göttercultus und deren Bemühungen um dessen Wiederbelebung, namentlich gegen Nicomachus Flavianus, dessen kranke Wittwe unedel genug ins Mitleiden gezogen wird. »Dicite, praefectus vester quid profuit urbi?« Alle Handlungen desselben, die Lustration, die Wiedereinrichtung der verschiedenen Gottesdienste, die Versuche Christen zum Abfall zubringen, die Weihe der Alpenpässe usw. werden aufgezählt. Folgende an die Wittwe gerichtete Verse mögen, wenn man auch poetische Ampliation annehmen will, von der Thätigkeit der Anhänger des Polytheismus bei seinem letzten Aufflackern eine Anschauung geben.
Quid tibi Sylvanus custos, quid pronuba mater,
Saturnusque senex potuit praestare sacrato?
Quid tibi Neptuni promisit fuscina demens?
Reddere quas potuit sortes Tritonia virgo?
Dic mihi Sarapidis templum cur nocte petebas?
Quid tibi Mercurius fallax promisit eunti?
Quid prodest coluisse Lares Ianumque bifrontem?
Quid tibi Terra parens, mater formonsa Deorum,
Quid tibi sacrato placuit latrator Anubis?
Quid miseranda Ceres, quid rapta Proserpina matri?
Quid tibi Vulcanus claudus, pede debilis uno?
So wird hier der ganze Olymp vorgeführt! Und am Schlüsse spottet der Poet dessen, »de Iove qui Latio voluit sperare salutem.«
In einem sonst tüchtigen und achtungswerthen Buche: L’Eglise et l’Empire romain au quatrieme siecle, von Albert de Broglie, ermangelt die Darstellung der römischen Verhältnisse in dieser Zeit aller Anschaulichkeit und Localfarbe.
14 Claudianus De Honorii III. consulatu V. 93.
15 Bei Sirmond in der von La Baume 1696 herausgegebenen Sammlung seiner Werke Bd. II. Vgl. Collombet in der Einleitung zum Rutilius S. XX.
16 Die historischen Notizen über die Handschrift und Abschriften zusammengestellt bei Zumpt in seiner Vorrede zum Gedicht. Das Verzeichniss der Ausgaben (wobei die Wernsdorfsche zweimal aufgeführt ist) hat Collombet a. a. O. S. XLIX. Die jüngste Ausgabe, die von Lucian Müller, umfasst zugleich die Reliquien von Dichtern des X. Jahrhunderts der Stadt, mit Kaiser Hadrian beginnend.
17 Der Titel der Editio princeps lautet wie folgt:
Claudius Rutilius poe
ta priscus de laudi
bus Urbis, Etruriae
et Italiae.
Am Ende: Bononiae in aedibus Hieronymi de Benedictis bonon. Anno
Domini MDXX. Das Büchlein besteht aus 20 Blättern breit 8.
Die Einleitung beginnt:
Leoni decimo Pontifici maximo
Medicae Florentino Ioan
nes Baptista Pius
cliens.
Maxime terrarum custos et ianitor axis
Mystica cui gemino fulgurat ense manus,
Cuius honoratam triplici diademate frontem
Rex colit et supplex Induperator adit,
Annue daque animum parvo, Leo maxime, vati,
Auspiciis surgat naufraga cymba tuis.
Unus olympiaca musas dignaris ab arce
Unus et in toto dignus es orbe legi.
Den Schluss bilden folgende Verse:
Virtutem doctosque fove moresque benignos
Et quicumque poli scandere summa cupit.
Inprimisque pios vatos, vatumque piorum
Me, tibi quem rara scis superare fide,
Medica quem primis domus inclyta legit ab annis
Cum terit ambiguum laeta iuventus iter.
Huc faustum Pater alme iubar praesentia flecte
Sidera, et aeterno tolle favore Pium.
Eripe me populo patriaque sub arbore siste,
Ut patrias laudes et tua gesta canam.
Interea pro me querulo canat entheus ore
Claudius, Aonidum garrula plectra ciens.
Qui Tuscos modulatur agros et Lydia regna,
Romuleosque lares, Ausoniumque decus.
Roma Tibi patria est coelestis, Etruria mater,
Ergo pie laudes huius et huius amas.
Der Dichtung sind mehre Leo X. gewidmete lateinische Uebertragungen griechischer Epigramme angehängt, dann Epigramme an den Cardinal Egidio Canisio von Viterbo.
